Die hier hinterlegten Dokumente und Formulare sind derzeit noch nicht abschließend fertiggestellt. Die fehlende Formulare werden wir zeitnah überarbeiten.
Die Informationen richten sich in erster Linie an Arbeitsuchende, Bewerber oder Personen, welche in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen, aber mit dem Gedanken spielen, sich neu zu orientieren.
HIer können Sie sich entweder ein Online-Bewerbungs-Formular bzw. ein Bewerbungs-Formular zum herunterladen als Word-Dokument herunterladen.
Bitte achten Sie auf ein vollständiges Ausfüllen der Bewerbungs-Formulare. Nur so können wir Ihnen eine zeitnahe und zielgerichtete Bearbeitung garantieren und ein passendes Jobangebot unterbreiten.
Im Download-Beeich finden Sie ein Formular, mit dem Sie einfach, unkompliziert und schnell einen sog. "AVGS" (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" bei Ihrem Jobcenter/Agentur für Arbeit per Email beantragen könne.
Diesen können Sie als Word-Dok. ausfüllen und später abspeichern. Anscließend schreiben Sie eine Email an Ihr Jobcenter und hängen den ausgefüllten Antrag als Anhang an die Email.
Mit Versendung der Email an das Jobcenter/Agentur für Arbeit, ist der Antrag rechtsgültig zugesandt.
Hier können Sie sich einen rechtsgültgen Vermittlungs-Vertrag (bei privaten Arbeitsvermittlern muss dieser VOR Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden) als Muster herunterladen.
Des Weiteren haben wir Ihnen einige nützliche Tips zum herunterladen beigefügt. Dort können Sie sich über Sinn und Zweck als auch die gesetzlichen Bestimmungen gerne informieren.
Ablauf, wie sein AVGS (Bildungs-Gutschein) beantragt und verwendet werden kann:
1. Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:
2. Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.
3. Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
Anschließend könen Sie die Bildungs-Maßnahme antreten.
Hier noch einige nützliche Informationen und Links zu entsprechenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit
Hier finden Sie die Informationen zum Bereich des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS MPAV) für die private Arbeitsvermittlung
Hier finden Sie die Informationen zum Bereich des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS MAT) für die berufliche Weiterbildung
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.